Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Grafikbüro Studio Marlon Ilg, nachfolgend in Kurzform «Grafiker» genannt. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform
2 Leistungen
Der Grafiker erbringt die folgenden Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
– Konzeption und Entwurf
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung
3 Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Der Grafiker verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Die ihm anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen werden vertraulich behandelt.
4 Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom Grafiker geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Grafiker. Der Grafiker kann über diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Grafikers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insb. an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum des Grafikers und er ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm bestimmten Form zu bezeichnen.
5 Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Grafiker geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die vom Grafiker geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber jeweils die Erlaubnis des Grafikers einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6 Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (z. B. Gestaltungsarbeiten, Bilddaten, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht der Grafiker davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt der Gestalter jegliche Verantwortung ab.
7 Aufbewahrungspflicht von Unterlagen
Der Grafiker bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien vom Grafiker anteilmässig verrechnet werden.
8 Herausgabe von Daten und Originalen
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Grafiker und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
9 Lieferfristen/Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss beim Gestalter eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für das «Gut zur Ausführung» einhält.Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann der Gestalter keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche der Gestalter kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Gestalter wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
10 Belegsexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist dem Grafiker 10 einwandfreie Belegexemplare, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Dem Grafiker steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
Honorare
11 Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertengespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei.
12 Grundlage für die Offerte von Gestaltungsaufträgen
Grundlage für die Offerte und die Honorarabrechnung sind die Honorargrundlagen bestehend aus:
a) Stundenhonorar von CHF 120.-
b) Aufwandcheckliste, welche den Leistungsumfang des Gestalters definiert.
Das Honorar des Gestalters richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem Stundenhonorar.
Das Auftragsvolumen wird in einer schriftlichen Offerte definiert. Die Leistungen des Gestalters erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher/mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einverstan- den. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird vom Gestalter dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
13 Ergänzungshonorare
Allfällige Zweit- oder Mehrnutzung sind individuell zu vereinbaren.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend den Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach Zustimmung des Gestalters und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
14 Honorarzuschläge
Honorarzuschläge für Signete, Wort- und Bildmarken, Illustrationen, Verpackungen, spezielle Systemlösungen, typografische Gestaltungssysteme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können, sind individuell zu vereinbaren.
15 Abrechnungsphasen
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Grafiker einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
16 Abrechnung
Der Gestalter hat die Abrechnung auf der Grundlage der Aufwandcheckliste und / oder der Offerte vorzunehmen.
17 Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase kann der Gestalter diese in Rechnung stellen, Zahlungsfrist 30 Tage netto.
Bei grossem Zeitaufwand (langer Zeitraum) oder Honoraren über 10 000.- CHF hat der Gestalter Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behaltet der Gestalter das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum geltend gemacht werden.
18 Leistungen und Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerten durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für sämtliche Rechnungen von Druckereien und anderen Dienstleistern. Der Grafiker tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf den Auftraggeber bzw. den Kunden.
19 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen und setzt automatisch voraus, dass der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert hat.
20 Gut zum Druck
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm vor dem Auflagendruck zugestellten Kontrolldokumente wie bspw. Standproof, Farbproof, o.ä. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und innerhalb der aufgeführten Frist, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturen, unterzeichnet zu retournieren. Nachträgliche Korrekturarbeiten an bereits fertigerstellten Druckvorlagen (High-End-PDFs) werden zusätzlich und nach Aufwand verrechnet.
21 Rechnungskontrolle und Auskünfte
Der Grafiker verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter kann der Kunde jederzeit verlangen.
Rechtliches
22 Haftungsbeschränkung
Dem Grafiker übergebene Manuskripte, Datenträger und andere Vorlagen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, bzw. diese zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
23 Mängelrüge
Die vom Grafiker erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 7 Arbeitstagen zu erfolgen.
24 Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die AGB nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Grafikers.
Stand 02.02.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsbedingungen
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Grafikbüro Studio Marlon Ilg, nachfolgend in Kurzform «Grafiker» genannt. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform
2 Leistungen
Der Grafiker erbringt die folgenden Leistungen im Bereich der visuellen Kommunikation:
– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
– Konzeption und Entwurf
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung
3 Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis
Der Grafiker verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Die ihm anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen werden vertraulich behandelt.
4 Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen vom Grafiker geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich dem Grafiker. Der Grafiker kann über diese Rechte (Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis des Grafikers nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insb. an der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum des Grafikers und er ist berechtigt, seine Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihm bestimmten Form zu bezeichnen.
5 Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch den Grafiker geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die vom Grafiker geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber jeweils die Erlaubnis des Grafikers einzuholen und entsprechend zu entschädigen.
6 Gewährleistung
Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (z. B. Gestaltungsarbeiten, Bilddaten, Texte, Muster, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht der Grafiker davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt der Gestalter jegliche Verantwortung ab.
7 Aufbewahrungspflicht von Unterlagen
Der Grafiker bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist er ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien vom Grafiker anteilmässig verrechnet werden.
8 Herausgabe von Daten und Originalen
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich dem Grafiker und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
9 Lieferfristen/Termine
Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss beim Gestalter eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für das «Gut zur Ausführung» einhält.Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann der Gestalter keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche der Gestalter kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Gestalter wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.
10 Belegsexemplare
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist dem Grafiker 10 einwandfreie Belegexemplare, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 5 Exemplare, zu überlassen. Dem Grafiker steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.
Honorare
11 Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertengespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei.
12 Grundlage für die Offerte von Gestaltungsaufträgen
Grundlage für die Offerte und die Honorarabrechnung sind die Honorargrundlagen bestehend aus:
a) Stundenhonorar von CHF 120.-
b) Aufwandcheckliste, welche den Leistungsumfang des Gestalters definiert.
Das Honorar des Gestalters richtet sich demnach nach Zeitaufwand und dem Stundenhonorar.
Das Auftragsvolumen wird in einer schriftlichen Offerte definiert. Die Leistungen des Gestalters erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher/mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen einverstan- den. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Notwendiger Mehraufwand aufgrund veränderter Vorgaben wird vom Gestalter dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen.
13 Ergänzungshonorare
Allfällige Zweit- oder Mehrnutzung sind individuell zu vereinbaren.
Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend den Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach Zustimmung des Gestalters und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.
14 Honorarzuschläge
Honorarzuschläge für Signete, Wort- und Bildmarken, Illustrationen, Verpackungen, spezielle Systemlösungen, typografische Gestaltungssysteme oder Prinzipien, die im Sinne von Richtlinien immer wieder oder für eine Serie von Anwendungen genutzt werden können, sind individuell zu vereinbaren.
15 Abrechnungsphasen
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat der Grafiker einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
16 Abrechnung
Der Gestalter hat die Abrechnung auf der Grundlage der Aufwandcheckliste und / oder der Offerte vorzunehmen.
17 Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase kann der Gestalter diese in Rechnung stellen, Zahlungsfrist 30 Tage netto.
Bei grossem Zeitaufwand (langer Zeitraum) oder Honoraren über 10 000.- CHF hat der Gestalter Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung der Honorare behaltet der Gestalter das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum geltend gemacht werden.
18 Leistungen und Rechnungen Dritter
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerten durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für sämtliche Rechnungen von Druckereien und anderen Dienstleistern. Der Grafiker tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf den Auftraggeber bzw. den Kunden.
19 Auftragserteilung
Die Auftragserteilung kann mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen und setzt automatisch voraus, dass der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert hat.
20 Gut zum Druck
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm vor dem Auflagendruck zugestellten Kontrolldokumente wie bspw. Standproof, Farbproof, o.ä. auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und innerhalb der aufgeführten Frist, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrekturen, unterzeichnet zu retournieren. Nachträgliche Korrekturarbeiten an bereits fertigerstellten Druckvorlagen (High-End-PDFs) werden zusätzlich und nach Aufwand verrechnet.
21 Rechnungskontrolle und Auskünfte
Der Grafiker verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter kann der Kunde jederzeit verlangen.
Rechtliches
22 Haftungsbeschränkung
Dem Grafiker übergebene Manuskripte, Datenträger und andere Vorlagen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, bzw. diese zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird wegbedungen. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.
23 Mängelrüge
Die vom Grafiker erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 7 Arbeitstagen zu erfolgen.
24 Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die AGB nichts abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Grafikers.
Stand 02.02.2022
list of works 2009–2024
Dominik Bachmann (*1985) lives with his family in Zurich. He studied graphic design at the Lucerne University of Applied Sciences and Arts (HSLU). Since then, he has mainly realized projects in the fields of art, culture and advertising. His work includes the design of Exhibitions, books, brochures, posters and websites with a focus on editorial design as well as visual identities with a focus on typography.
Dominik Bachmann (*1985) lebt mit seiner Familie in Zürich. Er absolvierte sein Grafikdesign-Studium an der Hochschule Luzern (HSLU). Seither realisiert er Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Werbung. Seine Arbeit umfasst die Gestaltung von Ausstellungen, Büchern, Broschüren, Plakaten und Webseiten mit einem Fokus auf Editorial Design sowie visuelle Identitäten mit Schwerpunkt Typografie.
Awards:
2024: Nomination of the Mini-Zine-Library project for the Swiss Design Award 2024 by the Federal Office of Culture
2023: Award for The one-man water cannon test in the competition The most beautiful Swiss books by the Federal Office of Culture
2021: Award for the Mini-Zine-Library poster series in the 100 Best Posters competition
2014: Award for Muhammad Ali, Zurich, 26.12.1971 in the competition The most beautiful Swiss books by the Federal Office of Culture
Current projects:
Estate management of the Eric Bachmann photo archive (preservation, research, mediation and realization of projects); ericbachmann.ch
Collaboration on the Mini-Zine-Library project (appearance, website and publications); minizinelibrary.net
Documentation and reappraisal of the event Muhammad Ali, Zurich, 26.12.1971 (website and publications); muhammadali.ch
Research into the Andreas Züst estate at the National Library in Bern, in collaboration with Mara Züst (strategy, publications and book concept); marazuest.net, andreaszuest.net
Illustrated book Heidi Abel – Von Ansage zum Engagement, in collaboration with Mirjam Fischer (archive research as well as concept and design of publication); millepages.ch
Documentation and processing of the reportage by Eric Bachmann and Walter Bretscher on the Andy Warhol exhibition at the Stockholm Moderna Museet in 1968 (publication); ericbachmann.ch
Clients and collaboration:
Baugenossenschaft für neuzeitliches Wohnen
Edition Patrick Frey
ETH Zürich – Extract
Genossenschaft Koopernikus
Gut Rheinau
Interessengemeinschaft für nachhaltiges landwirtschaftliches Bauen
Immobilienkosmos AG
Kulturagent.innen
Kulturfabrik Wetzikon
Mini-Zine-Library
Museum zu Allerheiligen
Nachlass Andreas Züst
FHNW – Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz
PO4 seiler + den hartog architekten GmbH
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
Stahl- und Traumfabrik AG
Winterthur Kultur
Email abc(at)dominikbachmann.com
Address Seebahnstrasse 253, 8004 Zürich
Auszeichnungen:
2024: Nominierung des Projekts Mini-Zine-Library für den Swiss Design Award 2024 vom Bundesamt für Kultur
2023: Auszeichnung von The one-man water cannon test im Wettbewerb Die schönsten Schweizer Bücher vom Bundesamt für Kultur
2021: Auszeichnung der Plakatserie Mini-Zine-Library im Wettbewerb der 100 Beste Plakate
2014: Auszeichnung von Muhammad Ali, Zürich, 26.12.1971 im Wettbewerb Die schönsten Schweizer Bücher vom Bundesamt für Kultur
Aktuelle Projekte:
Nachlassbetreuung des Eric Bachmann Fotoarchivs (Erhaltung, Erforschung, Vermittlung und Realisierung von Projekten); ericbachmann.ch
Mitarbeit beim Projekt Mini-Zine-Library (Erscheinungsbild, Webseite und Publikationen); minizinelibrary.net
Dokumentation und Aufarbeitung des Ereignisses Muhammad Ali, Zürich, 26.12.1971 (Webseite und Publikationen); muhammadali.ch
Recherche Nachlass Andreas Züst in der Nationalbibliothek Bern, in Zusammenarbeit mit Mara Züst (Strategie, Veröffentlichungen und Buchkonzept); marazuest.net, andreaszuest.net
Bildband Heidi Abel – Von Ansage zum Engagement, in Zusammenarbeit mit Mirjam Fischer (Archivrecherche sowie Konzeption und Gestaltung Publikation); millepages.ch
Dokumentation und Aufarbeitung der Reportage von Eric Bachmann und Walter Bretscher über die Andy-Warhol-Ausstellung im Stockholmer Moderna Museet im Jahr 1968 (Publikation); ericbachmann.ch
Kunden.innen und Zusammenarbeit:
Baugenossenschaft für neuzeitliches Wohnen
Edition Patrick Frey
ETH Zürich – Extract
Genossenschaft Koopernikus
Gut Rheinau
Interessengemeinschaft für nachhaltiges landwirtschaftliches Bauen
Immobilienkosmos AG
Kulturagent.innen
Kulturfabrik Wetzikon
Mini-Zine-Library
Museum zu Allerheiligen
Nachlass Andreas Züst
FHNW – Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz
PO4 seiler + den hartog architekten GmbH
Schule Langnau am Albis
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
Stahl- und Traumfabrik AG
Winterthur Kultur
Email abc(at)dominikbachmann.com
Adresse Seebahnstrasse 253, 8004 Zürich